Satzungen und Ordnungen
Ordnung der Tischtennisabteilung
1. Name, Sitz und Zweck
1.1 Die Abteilung führt den Namen "Tischtennis-Abteilung in den Schwimm- und Sportfreunden Bonn 1905 e.V." (desweiteren Tischtennis-Abteilung genannt). Die Tischtennis-Abteilung ist Mitglied im Westdeutschen Tischtennis-Verband e.V. (WTTV) und seinen Untergliederungen.
Es gelten die Satzung und die Ordnungen der Schwimm- und Sportfreunde Bonn 1905 e. V. mit folgenden Ergänzungen:
1.2 Zweck der Abteilungsordnung (AO) ist, einen reibungslosen Sportbetrieb zu gewährleisten.
1.3 Mit Erwerb der Mitgliedschaft in der Tischtennis-Abteilung erkennt das Mitglied diese AO an. Sie ist auf Verlangen auszuhändigen.
1.4 Die Tischtennis-Abteilung erhebt zur Deckung Ihrer Kostenstelle im Haushaltsplan von allen Erwachsenen einen jährlichen Abteilungsbeitrag von 8,00 Euro, der zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag fällig ist.
2. Organe der Abteilung
Die Tischtennis-Abteilung hat folgende Organe:
- Abteilungsversammlung (AV)
- Abteilungsleitung (AL)
- Tischtennis-Sportausschuss (TTSA)
- Tischtennis-Jugendausschuss (TTJA)
3. Abteilungsversammlung
- Die AV setzt sich aus allen Mitgliedern der Abteilung zusammen.
- Stimmberechtigt sind alle volljährigen Mitglieder der Abteilung.
4. Abteilungsleitung
4.1 Die Abteilungsleitung setzt sich zusammen aus dem/der
- Abteilungsleiter/in
- Stellvertretende/n Abteilungsleiter/in
- Tischtennissportwart/in
- Damenwart/in
- Kassenwart/in
- Tischtennisjugendwart/in
4.2 Die AL tritt nach Bedarf zusammen.
4.3 Die AL hat die Aufgabe,
- gemäß ihrer Zuständigkeit Beschlüsse zu fassen
- gesellige Veranstaltungen auszurichten
- anfallende Arbeiten auf Mitglieder oder ein anderes Organ zu delegieren
4.4 Der Abteilungsleiter/in repräsentiert die Abteilung und koordiniert den Geschäftsverkehr. Insbesondere hat er folgende Aufgaben:
- - Teilnahme am Bezirks- und Kreistag sowie an außerordentlichen Versammlungen des Bezirks Bonn-Sieg bzw. des Kreises Bonn
- Teilnahme an Delegierten- bzw. Mitgliederversammlungen
- Mitglied des Gesamtvorstandes gem. § 18 der Satzung
- Zusammenarbeit mit dem Vorstand des SSF Bonn
- Verteilung der eingehenden Post gem. Aufgabendelegation
- Erledigung des Schriftverkehrs mit den Organen des DTTB, des WTTV, des Bezirks Mittelrhein und des Kreises Bonn
- Organisation und Leitung der AV
- Organisation und Leitung der Sitzungen AL
- Vertretung von Kassenwart/in
4.5 Aufgaben und Funktionen Stellvertretende/r Abteilungsleiter/in
- Vertretung von Abteilungsleiter/in
- Vertretung von Tischtennissportwart/in
- Koordination des Sportbetriebes der Herrenmannschaften in Zusammenarbeit mit dem Tischtennissportwart/in
- Erledigung des Schriftverkehrs betreffend sportlicher Aktivitäten
- Durchführung vereinsinterner Turniere
- Delegierter der Delegiertenversammlung der SSF Bonn
4.6 Aufgaben und Funktionen Tischtenniswart/in
- - Vertreter von Stellvertretende/r Abteilungsleiter/in
- Vertreter von Damenwart/in
- Koordination des Sportbetriebes der Herrenmannschaften in Zusammenarbeit mit dem Stellvertretenden Abteilungsleiter
- zuständig für alle beim Training auftretenden Fragen
- Ansprechpartner aller Spieler
- 1. Reservedelegierter der Delegiertenversammlung der SSF Bonn
4.7 Aufgaben und Funktionen Damenwart/in
- Koordination des Sportbetriebes der Damenmannschaften.
- 2. Reservedelegierter der Delegiertenversammlung der SSF Bonn
4.8 Aufgaben und Funktionen Kassenwart/in
- Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben
- Führen des Girokontos der Tischtennis-Abteilung
- Erstellen und Überwachen des Jahresetats
- Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle
- Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsausschuss
4.9 Aufgaben und Funktionen Tischtennisjugendwart/in
- Koordination des Sportbetriebes der Jugendmannschaften
- Erledigung des Schriftverkehrs mit den Organen des DTTB, des WTTV, des Bezirks Mittelrhein und des Kreises Bonn, sofern es den Jugendbereich betrifft
- Mitsprache bei der Koordination des Trainingsbetriebes der Jugend
- Zusammenarbeit mit dem Jugendausschuss der SSF Bonn
- Organisation und Leitung der Tischtennisjugendversammlung
- Organisation und Leitung der Sitzungen des TTJA
- 3. Reservedelegierter der Delegiertenversammlung der SSF Bonn
5. Tischtennis-Sportausschuss
5.1 Der Tischtennis-Sportausschuss setzt sich zusammen aus dem
- - Stellvertretender Abteilungsleiter, der den Vorsitz führt
- Tischtennissportwart/in
- Damenwart/in
- Tischtennisjugendwart/in
- Mannschaftsführern der Damen- und Herrenmannschaften
- Übungsleitern (sofern sie im Seniorenbereich tätig sind)
5.2 Der Tischtennissportausschuss hat die Aufgabe
- über Mannschaftsaufstellungen zu entscheiden
- die Vereinsmeisterschaften der Damen und Herren auszurichten
- vereinsinterne Wettbewerbe auszurichten
- Damen und Herren für Turniere zu nominieren und zu melden
5.3 Die Mannschaftsführer sind verantwortlich für den reibungslosen Ablauf des Spielbetriebes der eigenen Mannschaft. Insbesondere haben sie folgende Aufgaben:
- Mannschaft zu den einzelnen Spielen aufzustellen
- evebtuell notwendige Spielverlegungen vorzunehmen
- Organisation von Heimspielen (Herrichten des Spiellokals, Spielbericht zu erstellen und zu versenden, Begrüßung und Verabschiedung der Gastmannschaft, Ergebnisdurchsage an die Presse)
- Organisation von Auswärtsspielen (insbesondere Transport)
- Führen des Ergebnisspiegels der Mannschaft für die Punktwertung der einzelnen Spieler durch den Bezirk bzw. den Kreis
- gegebenenfalls mannschaftsinterne Verrechnung von Fahrtkosten
5.4 Die Übungsleiter haben lediglich beratende Funktion.
6. Tischtennis-Jugendausschuss
6.1 Der Tischtennis-Jugendausschuss setzt sich zusammen aus dem
- - Tischtennisjugendwart/in, der den Vorsitz führt
- Stellvertretende/r Tischtennisjugendwart/in
- Tischtennisjugendsprecher(n)
- und den Übungsleitern (sofern sie im Jugendbereich tätig sind)
6.2 Der Tischtennis-Jugendausschuss ist analog Ziffer 5 für die Belange der Tischtennisjugend (jugendliche Mitglieder, die das 10. Lebensjahr vollendet haben) zuständig.
6.3 Der Tischtennis-Jugendausschuss wird durch den Tischtennisjugendwart bzw. seinen Stellvertreter in den anderen Organen des Vereins bzw. der Abteilung vertreten.
6.4 Weitere Einzelheiten regelt der Tischtennis-Jugendausschuss in eigener Zuständigkeit.
7. Trainingsbestimmungen
7.1 Das Training findet dienstags, mittwochs und freitags von 17.00 bis 22.00 Uhr statt. Zusätzlich findet dienstags von 15.30 bis 17.00 Uhr Training für Senioren statt.
7.2 Von 17.00 bis 19.00 Uhr haben Jugendliche Vorrang. In dieser Zeit wird das Training von den Übungsleitern geleitet.
7.3 Ab 19.00 Uhr haben Damen und Herren Gelegenheit, vorrangig untereinander zu trainieren. Mittwochs hat grundsätzlich die Hobby-Gruppe Vorrang.
7.4 Vereinsmitglieder haben grundsätzlich Vorrang vor Gästen.
7.5 Die aktive Teilnahme am Training ist ab 6 Jahren möglich.
7.6 Während des Trainings - insbesondere während gleichzeitig stattfindender Meisterschaftsspiele - herrscht Ruhe.
7.7 Bei großem Trainingsbetrieb ist ein ständiger Wechsel der Aktiven erforderlich. Als Richtwert für eine Trainingseinheit gelten 45 Minuten.
7.8 Ein spezieller Trainingsplan ist am "Schwarzen Brett" auszuhängen.
7.9 Jeder Aktive wird angehalten, einen Tisch abzubauen, wenn erkennbar ist, dass kein Bedarf mehr besteht.
8. Ordnungsstrafen
8.1 Ordnungsstrafen durch die Organe des DTTB oder seiner Mitglieder sind bei eigenem Verschulden durch den betroffenen Spieler/in bzw. durch die betroffene Mannschaft zu begleichen.
8.2 Verstöße gegen diese Abteilungsordnung werden entsprechend der Satzung § 9 (Ordnungsmaßnahmen) von der Abteilungsleitung dem Vorstand zur Ahndung mitgeteilt.
9. Jugendbetreuung
9.1 Jeder Mannschaftsspieler/in, der/die das 18. Lebensjahr vollendet hat, betreut entsprechend den Anforderungen des WTTV ein- bis zweimal jährlich eine Jugendmannschaft bei Heim- bzw. Auswärtsspielen. Hierdurch wird der Aufsichts- und Fürsorgepflicht des Vereins nachgekommen. Die Anzahl der notwendigen Termine richtet sich nach der Anzahl der Jugendmannschaften und wird vom TTJA festgelegt.
9.2 Spieler/innen, die die Jugendbetreuung nicht wahrnehmen, werden mit einer Ordnungsbuße von 10,00 Euro für den ersten Termin und 5,00 Euro für weitere Termine belegt. Die Beträge werden ausschließlich für die Jugendarbeit verwendet.
10. Inkrafttreten und Änderungen
10.1 Diese Abteilungsordnung wurde von der Abteilungsversammlung am 16. Mai 2003 beschlossen und tritt nach Genehmigung durch den Vorstand am 5. Juni 2003 in Kraft.
10.2 Änderungen können mit einfacher Mehrheit von der Abteilungsversammlung beschlossen werden.

