Satzungen und Ordnungen
Haus- und Benutzungsordnung
Fitnessraum im Sportpark Nord
1. Zweck und Aufgabe der Haus- und Benutzungsordnung
Zweck und Aufgabe dieser Benutzungsordnung sind nach § 8 der Satzung festgelegt. Die Haus- und Benutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in unserem Fitnessraum. Mit Beginn der Mitgliedschaft erkennen die Besucher die Bestimmungen dieser Haus- und Benutzungsordnung an. Nichtmitglieder unterwerfen sich dieser Ordnung mit Betreten des Fitnessraumes.
2. Öffnungszeiten und Zutritt
- Die Benutzungszeiten werden durch Aushang und in den Vereinsmitteilungen bekanntgegeben. Veränderungen in den Öffnungszeiten sind mit Einverständnis des Vorstandes möglich.
- Zutritt zum Fitnessraum haben Mitglieder nur mit gültigem Mitgliedsausweis für den Fitnessraum; Nichtmitglieder nur mit besonderer Erlaubnis der Aufsichtsperson.
3. Verhalten in der Sportstätte
- Die Straßenschuhen sind am Eingang des Fitnessraumes auszuziehen.
- Die Sportstätte ist pfleglich zu behandeln. Besucher haften für durch ihr Verhalten verursachte Schäden.
- Sitte und Anstand sollten durch das Verhalten der Besucher nicht verletzt, Sicherheit, Ruhe und Ordnung nicht beeinträchtigt und andere Besucher weder gefährdet noch belästigt werden.
- Es ist nicht gestattet:
- ohne Handtuch zu trainieren
- Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Benutzung
- Betreten der Gymnastikmatten mit Schuhen
- dass die Trainerenden die Stationen nach dem Training nicht aufräumen
- Das Training an Geräten mit Gewichten und mit Hanteln ist Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren untersagt; Leistungssportler unter 18 Jahren nur mit besonderer Erlaubnis des Vorstandes.
4. Haftung
- Für abhanden gekommene Gegenstände, Bekleidungsstücke, Geld- oder Wertsachen haftet der Verein nicht.
- Für Schäden, die durch Verstöße gegen diese Haus- und Benutzungsordnung, Handeln gegen die Anweisung unserer Mitarbeiter oder durch unsachgemäße Benutzung entstanden sind, haftet der Verein nicht.
- Der Verein haftet für Personen- und Sachschäden nur, wenn sie durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter verschuldet worden sind.
- Schadenersatzansprüche müssen unverzüglich unseren Mitarbeitern im Fitnessraum und in der Geschäftsstelle gemeldet werden.
5. Fundgegenstände
Wir bitten, Fundgegenstände bei der Aufsichtsperson im Fitnessraum abzugeben.
6. Aufsicht
- Mitarbeiter sorgen im Interesse aller Besucher dafür, dass die Bestimmungen dieser Haus- und Benutzungsordnung eingehalten werden. Ihren Anordnungen muss gefolgt werden.
- Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, Besucher, die gegen diese Haus- und Benutzungsordnung verstoßen oder gegebene Anordnungen nicht beachten, aus dem Fitnessraum zu weisen.
- Bei groben Verstößen oder wenn Anordnungen des Personals wiederholt missachtet werden, kann auf Antrag ein Verfahren auf Ausschluss aus dem Verein eingeleitet werden.
7. Inkrafttreten
Diese Haus- und Benutzungsordnung wurde in der Vorstandssitzung am 18. Februar 2002 verabschiedet und ist damit inkraftgetreten.

