Satzungen und Ordnungen

Haus- und Benutzungsordnung

Fitnessraum im Sportpark Nord

1. Zweck und Aufgabe der Haus- und Benutzungsordnung

Zweck und Aufgabe dieser Benutzungsordnung sind nach § 8 der Satzung festgelegt. Die Haus- und Benutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in unserem Fitnessraum. Mit Beginn der Mitgliedschaft erkennen die Besucher die Bestimmungen dieser Haus- und Benutzungsordnung an. Nichtmitglieder unterwerfen sich dieser Ordnung mit Betreten des Fitnessraumes.

2. Öffnungszeiten und Zutritt

  1. Die Benutzungszeiten werden durch Aushang und in den Vereinsmitteilungen bekanntgegeben. Veränderungen in den Öffnungszeiten sind mit Einverständnis des Vorstandes möglich.
  2. Zutritt zum Fitnessraum haben Mitglieder nur mit gültigem Mitgliedsausweis für den Fitnessraum; Nichtmitglieder nur mit besonderer Erlaubnis der Aufsichtsperson.

3. Verhalten in der Sportstätte

  1. Die Straßenschuhen sind am Eingang des Fitnessraumes auszuziehen.
  2. Die Sportstätte ist pfleglich zu behandeln. Besucher haften für durch ihr Verhalten verursachte Schäden.
  3. Sitte und Anstand sollten durch das Verhalten der Besucher nicht verletzt, Sicherheit, Ruhe und Ordnung nicht beeinträchtigt und andere Besucher weder gefährdet noch belästigt werden.
  4. Es ist nicht gestattet:
    • ohne Handtuch zu trainieren
    • Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Benutzung
    • Betreten der Gymnastikmatten mit Schuhen
    • dass die Trainerenden die Stationen nach dem Training nicht aufräumen
  5. Das Training an Geräten mit Gewichten und mit Hanteln ist Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren untersagt; Leistungssportler unter 18 Jahren nur mit besonderer Erlaubnis des Vorstandes.

4. Haftung

  1. Für abhanden gekommene Gegenstände, Bekleidungsstücke, Geld- oder Wertsachen haftet der Verein nicht.
  2. Für Schäden, die durch Verstöße gegen diese Haus- und Benutzungsordnung, Handeln gegen die Anweisung unserer Mitarbeiter oder durch unsachgemäße Benutzung entstanden sind, haftet der Verein nicht.
  3. Der Verein haftet für Personen- und Sachschäden nur, wenn sie durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter verschuldet worden sind.
  4. Schadenersatzansprüche müssen unverzüglich unseren Mitarbeitern im Fitnessraum und in der Geschäftsstelle gemeldet werden.

5. Fundgegenstände

Wir bitten, Fundgegenstände bei der Aufsichtsperson im Fitnessraum abzugeben.

6. Aufsicht

  1. Mitarbeiter sorgen im Interesse aller Besucher dafür, dass die Bestimmungen dieser Haus- und Benutzungsordnung eingehalten werden. Ihren Anordnungen muss gefolgt werden.
  2. Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, Besucher, die gegen diese Haus- und Benutzungsordnung verstoßen oder gegebene Anordnungen nicht beachten, aus dem Fitnessraum zu weisen.
  3. Bei groben Verstößen oder wenn Anordnungen des Personals wiederholt missachtet werden, kann auf Antrag ein Verfahren auf Ausschluss aus dem Verein eingeleitet werden.

7. Inkrafttreten

Diese Haus- und Benutzungsordnung wurde in der Vorstandssitzung am 18. Februar 2002 verabschiedet und ist damit inkraftgetreten.