Häufige Fragen

Im Zusammenhang mit den in diesen Tagen an die Vereinsmitglieder verschickten Beitragsrechnungen tauchen immer wieder Fragen auf. Einige dieser Fragen möchte die Geschäftsstelle nachfolgend beantworten.

  • Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung immer in schriftlicher Form, möglichst per Einschreiben bis 30.09. zur Geschäftsstelle erfolgen sollte. Dies gilt auch für alle kostenpflichtigen Abteilungen (Kraftraum, Triathlon, Tauchen, Kanu, Tischtennis, und Ski, bei Tanzen gilt eine quartalsweise Kündigung).
  • Die Rechnung beziehungsweise das Anschreiben mit dem Ausweis geht bei einer Familienmitgliedschaft immer nur an den Zahler (das kann auch ein Kind sein, wenn es vor dem Erwachsenen im Verein war!). Es ist nicht möglich, alle Familienmitglieder namentlich aufzuführen. Der Status der Familienmitgliedschaft (zum Beispiel: 2 Erwwachsene oder 2 Erwachsene/2 Jugendliche oder Jugendliche bis 18) ist aber in jedem Schreiben aufgeführt.
  • Wir bitten alle, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ihre Bankverbindung zu überprüfen. Die Daten, die bei uns hinterlegt sind, finden Sie in dem Anschreiben an Sie. Wenn es nach dem Einzug des Jahresbeitrages Rückbuchungen gibt, werden wir von der jeweiligen Bank mit bis zu 8 Euro pro Rückbuchung belastet. Liegt der Fehler nachweislich beim Mitglied, muss das Mitglied die Rückbuchungsgebühren tragen. Bitte überprüfen Sie sorgfältig Ihre Daten und teilen Sie uns rechtzeitig Änderungen mit. Sie ersparen uns allen, auch Ihnen, Zeit und Kosten! (Im vergangenen Jahr hatten wir etwa 350 Euro nur an Rückbuchungsgebühren.)
  • Alle Einzelmitglieder vom Jahrgang 1987 bis 1979 haben, auch wenn sie noch Schüler sind oder sich in einer Ausbildung befinden, den Zahlerstatus „Erwachsene“. Jeder, der bis zum 30.04.2006 den aktuellen Ausweis (Schüler, Student, Azubi etc.) vorlegt, hat Anspruch auf die Differenz von 21 Euro zum Jugendbeitrag. Man kann uns entweder die Kopie des Studenten/Schüler-Ausweises zuschicken oder kommt persönlich in der Geschäftsstelle vorbei und je nach Zahlweise werden die 21 Euro verrechnet oder ausgezahlt.
  • Innerhalb einer Familienmitgliedschaft besteht auch die Möglichkeit für Schüler, Studenten, Azubi etc. der Jahrgänge 1987 bis 1979 unter Vorlage der entsprechenden Nachweise Rabatt zu bekommen. Für jede berechtigte Person gibt es pauschal 8 Euro Ermäßigung.
  • Wer an unsrem „Offenen Bewegungstreff“ teilnimmt, zählt ab Jahrgang 1946 und älter als „Senior“ und hat Anspruch auf den reduzierten Tarif, sowohl bei den Zehner- als auch den Jahreskarten.

Sollten weitere Fragen auftauchen, können Sie uns natürlich gerne in der Geschäftsstelle anrufen.

Kontakt

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